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Elektroabfall, Elektroschrott

Elektrotechnische und elektronische Abfälle werden immer häufiger zum weiteren Recycling genutzt und gemäß der europäischen Gesetzgebung haben die Hersteller die Pflicht, die Rücknahme von Einzelgruppen des Elektroabfalls zu sichern. Die Rücknahme bezieht sich auf alle für die Verwendung im Haushalt vorgesehenen Elektro-Abfallarten. Ebenso wird Abfall von unternehmenden juristischen oder natürlichen Personen zurück genommen. Elektroanlagen werden zum Abfall erst nach der Übergabe an den Verarbeiter.

                Verteilung des Elektroabfalls nach Gruppen: 

  • Gruppe N. 1 - Große Haushaltsgeräte (Kühlschränke, Waschmaschinen, Trockner usw.)
  • Gruppe Nr. 2 – Kleine Haushaltsgeräte (Staubsauger, Bügeleisen, Mixer, Friteusen usw.)
  • Gruppe Nr. 3 – IT- und Telekommunikationsanlagen (Notebooks, Computer, Telefone, Handys usw.)
  • Gruppe Nr. 4 – Einzelverbraucheranlagen (Video- und Audiotechnik, Musikinstrumente)
  • Gruppe Nr. 5 – Lichtanlagen (Glühbirnen, Röhren, Entladungsröhren usw.)
  • Gruppe Nr. 6 – Elektro- und elektronische Geräte (Bohrmaschinen, Sägemaschinen, Gartentechnik usw.)
  • Gruppe Nr. 7 – Spielzeug, Freizeit (elektronisches Spielzeug, Modelle, Sportgeräte)
  • Gruppe Nr. 8 – Medizingeräte (sämtliche Medizintechnik außer Implantate)
  • Gruppe Nr. 9 – Monitoring-Geräte (Detektoren, Thermostaten, Labortechnik usw.)
  • Gruppe Nr. 10 – Ausgabeautomaten  

Im Bereich der Abfallrücknahme arbeiten wir mit registrierten Kollektivsystemen zusammen.

Wird die Elektroanlage im auseinander gebauten und entwerteten Zustand abgegeben, bezieht sich darauf nicht die Pflicht der Rücknahme und das verwendete Produkt wird zum Abfall.

Unsere Gesellschaft ist eine Rücknahmestelle. Und sie realisiert auch die Elektroabfallabfuhr von den Kunden.

 

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